In der am 09. Juli 2021 einberufenen Mitgliederversammlung wurde nachfolgende Satzungsänderung ordnungsgemäß beschlossen
Auszug aus: Art.13 Abs. 2 (Stand 2019)
Die ordentliche Mitgliederversammlung hat spätestens im April eines jeden Jahres stattzufinden.
Auszug aus: Art.13 Abs. 2 (Stand 2021)
Die ordentliche Mitgliederversammlung sollte bis April eines jeden Jahres stattfinden.